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Votum 2015/22 - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXXIX)

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden auf mehreren Flurstücken angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis teilweise verneint).

Die Parteien haben in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag der Clearingstelle EEG angenommen.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2015/22

Gesetzesbezug