Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Fotovoltaikinstallation der Anlagenbetreiberin am 28. März 2013 gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.