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Votum 2016/18 - Flexibilitätsprämie - Mischgasanlage

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin von der Netzbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von Biogas und Deponiegas in einer Hybridanlage verlangen kann (im Ergebnis bejaht) und wenn ja, ob die Höhe der Flexibilitätsprämie nach der vorgelegten Berechnungsweise zu ermitteln ist, wenn die übrigen Voraussetzungen für die Zahlung der Flexibilitätsprämie gegeben sind (im Ergebnis im Wesentlichen bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/18

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2016/18 pdf 258 kB