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Votum 2017/2 - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XLVII)

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin auf zwei unterschiedlichen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms gemeinsam mit weiteren Anlagen gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 als eine Anlage gelten (im Ergebnis teilweise verneint).

Die Parteien haben in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag der Clearingstelle EEG angenommen.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/2

Gesetzesbezug