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Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung?

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung. Allgemein wird darunter eine netztechnische Prüfung verstanden, bei der anhand von Netzdaten – unter Beachtung bereits angeschlossener Anlagen sowie weiterer noch anzuschließender Anlagen, für die bereits Netzanschlussbegehren gestellt wurden – rechnerisch ermittelt wird, ob beispielsweise Kapazitätsengpässe vorliegen und welcher Verknüpfungspunkt sich für den Anschluss einer Anlage sowie die Aufnahme des erzeugten Stroms in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eignet.

Näheres können Sie in dem Hinweis 2013/20 der Clearingstelle EEG|KWKG nachlesen.

Zur Unentgeltlichkeit der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung lesen Sie bitte die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage Darf der Netzbetreiber von der unentgeltlichen Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung abweichen?“.

 

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