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Einigungsverfahren

Was ist ein Einigungsverfahren?

Das Einigungsverfahren orientiert sich am Ablauf eines Mediationsverfahrens und unterliegt wie dieses strikter Diskretion. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat dabei die Rolle einer neutralen Moderatorin des Gesprächs zwischen den Beteiligten. Sie entscheidet die betroffenen Rechtsfragen nicht, prüft aber, ob die Einigung eine vertretbare Auslegung und Anwendung der Rechtslage darstellt. Ein Einigungsverfahren wird nur auf übereinstimmenden Wunsch aller Beteiligten durchgeführt; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Einigungsverfahren führen nur solche Mitglieder und Koordinatorinnen der Clearingstelle EEG|KWKG durch, die über eine Mediationsausbildung verfügen.

Das Ergebnis, die sog. Einigung, ist allseitig streng vertraulich zu behandeln. Sie kann als Vergleich rechtlich verbindlich gemacht werden.

Wenn die zeitlichen Kapazitäten der Clearingstelle EEG|KWKG und der Beteiligten gegeben sind, kann das Einigungsverfahren nach formeller Einleitung innerhalb von zwei bis drei Wochen durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Einigungsverfahrens besteht nicht.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Einigungsverfahren?

Einigungsverfahren eignen sich vor allem für Streitigkeiten aus dem EEG|KWKG, bei denen die Parteien über das gemeinsame Gespräch selbst zu einer raschen und interessengerechten Lösung kommen wollen und dabei Unterstützung wünschen.

Was kostet ein Einigungsverfahren?

Einigungsverfahren sind entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG. Sie beträgt mindestens 95 EUR und richtet sich nach dem zu klärenden Sachverhalt (Energieträger, Leistung). Welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner ermitteln. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung des Einigungsverfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Wie läuft ein Einigungsverfahren ab?

 
Bild
Clearingstelle EEG|KWKG Ablauf Einigungsverfahren

Wie komme ich schnell zu einem Ergebnis?

Sie können die Klärung beschleunigen, indem Sie unter Auftrag prüfen, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist.

a) Wenn ja, dann prüfen Sie bitte, ob bereits ein Verfahrensergebnis oder eine häufige Frage zu Ihrem Anliegen vorliegt.
b) Wenn nein, dann füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und erklären das Einverständnis zur Durchführung des Einigungsverfahrens.

Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was soll ich tun?

Hatten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, so können Sie sich auch - unter Angabe des Aktenzeichens, unter dem wir Ihre Anfrage führen - per E-Mail, Post oder Fax an uns wenden. Hatten Sie noch keinen Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG in der betreffenden Angelegenheit, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Wenn Sie im weiteren Verlauf E-Mails an uns versenden wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.