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PVFVO - Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung – PVFVO)

Vom 2. September 2021 (SächsGVBl. 34/2021, S. 870) aufgrund des § 37c Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), der durch Artikel 11 Nummer 23 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, von der Staatsregierung Sachsen verordnet.

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel). 

Zu den Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben, gelangen Sie über die Antwort auf unsere häufige Rechtsfrage „Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?".

 

Datum
Urheber
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

SächsGVBl. 34/2021, S. 870