§ 9 EEG (vormals § 6 EEG) regelt, welche technischen Anforderungen Anlagen i.S.d. EEG und des KWKG erfüllen müssen.
Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.
Leitsätze des Gerichts:
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Die Autoren gehen auf die rechtlichen Besonderheiten ein, die bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen zu beachten sind. Dabei werden zunächst Hintergrund und Problemstellung dargelegt. Anschließend werden die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Verwaltungspraxis des BSH dargestellt; eine rechtliche Würdigung wird angeschlossen.
Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.
Der Beitrag untersucht das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von speicherungsbezogenen (Zwischenspeicherung gem. §§ 16 Abs. 3, 3 Nr. 1 Satz 2 EEG 2009 und nach den allgemeinen Vergütungsregeln; Eigenverbrauch bei PV-Anla
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Fläche im Bereich eines entwässerten Niedermoors, die in der Vergangenheit sowohl zum Torfabbau als auch intensiv ackerbaulich genutzt wurde, eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Im vorliegenden Votumsverfahren hat Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Vorhabensfläche, auf der die Anspruchstellerin die Errichtung eines Solarparks plant, als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 zu qualifizieren
Die Clearingstelle EEG hat am 15.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.
Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.
Zur Frage, ob unter dem Schwellenwert „bis einschließlich einer Leistung von 500 kW“ in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EEG 2009 (KWK-Bonus für Bestandsanlagen) die Anlagenleistung
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht.
Vorabinformation:
Nein.
Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.