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Suche in EEG 2009 § 19

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Rechtsprechung– 12 C 172/11
Aktenzeichen: 12 C 172/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Zu der Frage, ob mehrere Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gelten, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 12 O 174/11
Aktenzeichen: 12 O 174/11

Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator) zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 3 O 896/11 (3)

Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren berichten in Ihrem Beitrag über die Ergebnisse der Hinweisverfahren der Clearingstelle EEG 2011/4 zu Fotovoltaik­anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, 2011/11 zum Zubau von Fotovoltaikanlagen nach einem Degressionsschritt sowie 2011/6 zu den Nachweis

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Votum 2011/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer

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Empfehlung 2011/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– 12 O 211/10
Aktenzeichen: 12 O 211/10

Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.

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Aufsatz
Die Autoren gehen in Ihrem Beitrag ausführlich auf die Eigenverbrauchsregelung gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 für in PV-Anlagen erzeugten Strom ein und diskutieren dabei im Einzelnen verschiedene in Zusammenhang mit der Regelung stehende ungeklärte Rechtfragen.
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Hinweis 2011/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/11

Die Clearingstelle EEG hat am 15.

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Rechtsprechung– 6 U 70/10
Aktenzeichen: 6 U 70/10

Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 39/10
Aktenzeichen: 6 U 39/10

Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.

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Empfehlung 2011/2– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.

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Aufsatz
Der Autor setzt sich mit dem Begriff der „Anlage“ im BImSchG, im EEG 2004 und im EEG 2009 bei Biogasanlagen auseinander. Er begrüßt die vom
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Rechtsprechung– 12 U 79/10  
Aktenzeichen: 12 U 79/10  

Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.

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Aufsatz

Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Aufsatz

Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Rechtsprechung– 12 O 324/09
Aktenzeichen: 12 O 324/09

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese

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Aufsatz

Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.

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Aufsatz

Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.

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Rechtsprechung– 6 W 1/10
Aktenzeichen: 6 W 1/10

Leitsatz des Gerichts:

§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.

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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

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