Nein.
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die neuen Kriterien des EEG 2009 für den Netzverknüpfungspunkt.
Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges
Zu der Frage, ob der von § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 vorgegebene Netzverknüpfungspunkt ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt sein kann, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung könne bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes i.S.v.
In dem Beitrag widmen sich die Autoren der Frage des Netzsicherheitsmanagements, das angesichts des starken Wachstums von EEG-Stromerzeugungsanlagen samt deren spezifischen Einspeisecharakteristika und des zu langsam stattfindenden notwendigen Netzausbaus von steigender Bedeutung für die Netzsicherheit sei.
Nein.
Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu
Die Clearingstelle EEG hat am 4. Oktober 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009“ beschlossen.
Keine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei mehreren alternativen Verknüpfungspunkten im selben Netz
Zur Anwendbarkeit der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei der Ermittlung des Verknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten im selben Netz (hier verneint: Der Gesetzgeber habe die erforderliche „technische Eignung“ des Verknüpfungspunktes i.S.v.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu
§ 6 Nr. 1 EEG 2009 knüpft für alle Neuanlagen sowie i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ab dem 1.
Während im ersten Teil des Artikels die neuen Anforderungen nach EEG 2009 an Windenergieanlagen (WEA) auf Mittelspannungsebene erläutert wurden, werden in diesem Beitrag die neuen Anforderungen an WEA auf der Hoch- und
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
Das EEG 2009 (§§ 6, 29, 30, 64, 66) und die auf seiner Grundlage ergangene Verordnung zu Systemdienstleistungen bei Windkraftanlagen (SDLWindV) beinhalten neue technische Anforderungen und Vergütungstatbestände für Windenergieanlagen (WEA), die den Beitrag der WEA zur Netzstabilität e
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den aufgrund der stark gestiegenen Einspeisung ins Netz durch Eigenerzeugungsanlagen im 30 kW Bereich für die Netzsicherheit notwendig gewordenen sogenannten selbsttätigen Schaltstellen. Dabei gehen sie auf die Anforderungen an solche selbsttätige Schnittstellen ein, die mit der DIN V
Ja.
Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.
Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.