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Suche in EEG 2014

Angezeigt werden Ergebnisse 76 - 100 von 602 gesamt (Seite 4 von 25).
Rechtsprechung– XIII ZR 27/19
Aktenzeichen: XIII ZR 27/19

Leitsätze:

1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

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Schiedsspruch 2020/8-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie neu beginnt, wenn die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin die bislang gemäß §§ 52, 54 i.V.m. Anlage 3 EEG 2014 gezahlte Flexibilitätsprämie vollständig zurückerstattet, ob Anlagen- und Netzbetreiber dies abweichend vom

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Votum 2020/5-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber berechtigt war, gegen die Anlagenbetreiberin Ansprüche auf Rückzahlung bzw.

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Rechtsprechung– XIII ZR 5/19

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz

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Rechtsprechung– 5 K 4657/18.F
Aktenzeichen: 5 K 4657/18.F

Leitsatz: Ein Zertifikat nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 muss im Zeitpunkt des Ablaufs der materiellen Aussc

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Rechtsprechung– 6 O 59/19
Aktenzeichen: 6 O 59/19

Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016  zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2017

Die Studie des Lehrstuhls für Energieverfahrenstechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) schließt an die Strompreisstudie des Jahre 2015 an, in der der Strompreis und dessen Entwicklung durch den Ausbau erneuerbarer Energien analysiert wird. Die aktualisierte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucher durch den Merit-Order-Effekt zwischen 2014 bis 2018 etwa 40 Mrd. € sparen würden, weshalb der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin forciert werden solle.

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Studie

Die von Prognos im Auftrag von GE und VDMA durchgeführte Kurzstudie "Beschäftigung und Wertschöpfung in der deutschen Onshore-Windindustrie" beschäftigt sich mit der Entwicklung der Onshore-Windkraft und deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Wertschöpfung. Die Szenarien umfassen einen politischen Zielpfad, den Kohleausstieg inkl. eines Anteils von 65 % erneuerbarer Energien im System sowie einem Gegenwind-Szenario und werden anhand von Mittelwerten aus dem Zeitraum 2010 bis 2018 ausgewertet. So sei ein hohes Beschäftigungsniveau aufgrund hoher Zubauraten zu erwarten.

 

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.

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Votum 2019/35– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

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Schiedsspruch 2019/45– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ab wann die Schiedsklägerin nach dem Wechsel in die Direktvermarktung die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 erfüllt hatte.

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Votum 2019/37– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin am Standort ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine neue Anlage geschaffen und in Betrieb genommen hat (im Ergebnis bejaht) und für welchen Zeitraum die Vergütung anzupassen ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Auch für sogenannte EEG-2012-Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. August 2014 gilt die abgemilderte Sanktion (Verringerung des Vergütungsanspruch nur um 20% gemäß § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017), wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind und vor dem 1.

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Empfehlung 2019/18– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung:

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Votum 2019/32– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/32

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber auf die Flexibilitätsprämie für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom wegen Verstoßes gegen die Direktvermarktungspflicht für den Zeitraum des Verstoßes (im Ergebnis bejaht) oder für das restliche Kalenderjahr wegfällt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Schiedsspruch 2019/29– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/30– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Votum 2019/25– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob eine „eigenständige Hofstelle“ i.S.v. § 51 Abs. 3 Nr.EEG 2014 vorlag (im Ergebnis verneint).

 

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Rechtsprechung– 27 U 1/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung:

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Rechtsprechung– 7 U 67/18 (Hs)

Sachverhalt: Im Wesentlichen zur Frage, ob eine Genossenschaft mit dem Zweck der Energielieferung, die sich selbst als "unabhängige Energieversorgerin" sieht, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU) i.S.d. EEG ist und ob die Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) folglich einen Anspruch auf Zahlung der

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Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/21

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

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Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/19

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

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Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Rechtsprechung– VIII ZR 135/18

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit dem Jahr 2011 eine Biogasanlage mit zwei Blockheizkraftwerken und einem weiteren Satellitenblockheizkraftwerk. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Klägerin (Netzbetreiberin) eingespeist. Mit der Klage verlangt die Netzbetreiberin von der Anlagenbetreiberin die Rückzahlung des Technologie-Bonus für die Jahre 2013 und 2014.

Entscheidung: Bejaht.

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