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Suche in EEG 2017 §§ 21 Abs. 1 und 2, 53

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nach dem EEG besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.

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Schiedsspruch 2021/28-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Schiedskläger gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Stroms im Zeitraum vom Netzanschluss bis zum Zählerwechsel hat.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Aufsatz

Der Verfasser hält das Votum der Clearingstelle für stimmig und begrüßt insbesondere, dass es sich der klaren Literaturmeinung anschließe und einen fairen Interessenausgleich schaffe. Er bedauert jedoch, dass die Clearingstelle nicht vertieft auf Widersprüche im Gesetzeswortlaut, der amtlichen Überschrift und der Gesetzesbegründung der §§ 21b, 21c EEG 2017 eingegangen sei.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. das Votum 2019/48 mit grundsätzlicher Bedeutung zur Höchstbemessungsleistung bei Anlagendrosselung mit der Frage, wie hoch die "installierte Leistung" im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 3 EEG 2017 bei einer Biogasanlage ist, vor.

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Votum 2019/52– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage sowie mögliche Modelle der Umgestaltung derselben vor und gehen auf deren rechtliche Umsetzbarkeit ein.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen systematischen Überblick über wesentliche Ansprüche eines Anlagenbetreibers nach dem EEG 2017, dargestellt am Beispiel großer Windenergieanlagen an Land. Sie gehen dabei auf Ansprüche auf Netzanschluss und Erweiterung der Netzkapazität, Ansprüche auf Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie Entschädigung und zuletzt ausführlich auf Zahlungsansprüche ein.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Eigenversorgung durch selbst erzeugten Solarstrom als wirtschaftliches Geschäftsmodell und weist mit Hilfe wegweisender Rechtsprechungen auf die dabei zu beachtenden juristischen Feinheiten hin. Kernpunkte sind hierbei unter anderem die EEG-Umlage, Befreiungstatbestände, Personenidentität und Meldepflichten von Eigenversorgern.

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