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Festlegung des günstigsten Netzverknüpfungspunkt („Umspannwerk Marne-West I“)

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht). Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der künftige Anlagenbetreiber aus § 4 Abs. 4 EEG 2004 einen Anspruch auf Vorlage der für die Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Netzdaten hat (hier verneint, wenn für den künftigen Betreiber nicht mehr das Ob, sondern nur noch das Wie des Anschlusses an das Netz in Frage steht). Als Anspruchsgrundlage für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbetreibers kommt eine vorvertragliche Nebenpflicht in Betracht. Zur Frage, wen die Darlegungs- und Beweislast für die Feststellung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes trifft (hier: § 4 Abs. 2 EEG 2004 stellt die Vermutung der technischen und wirtschaftlichen Eignung des technisch für die Aufnahme geeigneten Netzes, welches die kürzeste Entfernung zum Anlagenstandort aufweist, auf; diese Vermutung kann durch den Netzbetreiber widerlegt werden).

Bemerkungen

Siehe auch die Urteile vom 14.03.2007 - 2 O 156/06 und vom 09.05.2007 - 6 O 152/06.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

5 O 168/04

Fundstelle

nicht veröffentlicht.