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Empfehlungsverfahren zu § 61 EEG 2014 eingeleitet - Votum 2014/19 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXX)) veröffentlicht - Geschäftsstellenmitarbeiter/-in gesucht - Bewerbungsfrist endet am 7. Januar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein Empfehlungsverfahren zu § 61 EEG 2014 eingeleitet und sucht ab sofort eine/n Geschäftsstellenmitarbeiter/in. Auf unserer Internetseite haben wir für Sie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden veröffentlicht.

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Empfehlungsverfahren zu § 61 EEG 2014 eingeleitet

Die Clearingstelle EEG hat am 18. Dezember 2014 das Empfehlungsverfahren 2014/31 eingeleitet, in dem Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen geklärt werden sollen. Dazu gehören Fragen zur Ausnahmeregelung für Anlagen mit max. 10 kWp in § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014, zu den Voraussetzungen für eine "vollständige Selbstversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien" gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 sowie zur Messung bei EE-Anlagen einschließlich PV-Speichersystemen mit max. 10 kWp.

Den Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen können Sie unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31

abrufen. Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16. Februar 2015.

Die Clearingstelle EEG bittet Folgendes zu berücksichtigen: Für Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 61 EEG 2014 ist neben der Clearingstelle EEG, deren Zuständigkeit sich auf Anlagen i.S.d. § 5 Nr. 1 EEG 2014 beschränkt, auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Diese beabsichtigt einen Leitfaden zu § 61 EEG 2014 zu erstellen, der zahlreiche Fragen zur Anwendung und Auslegung dieser Regelung in genereller Weise klären wird. Vor seiner Veröffentlichung soll zu diesem Leitfaden die Branche konsultiert werden; die Konsultation wird auf der Homepage der BNetzA bekannt gegeben.

Der Leitfaden der BNetzA wird sich insbesondere mit den folgenden Themen befassen:

- "Eigenversorgung" gemäß § 5 Nr. 12 EEG 2014,
- "Stromerzeugungsanlage" im Sinne des § 61 EEG 2014,
- Kriterium des "unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs",
- Bestandsanlagenregelung in § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 sowie
- Fälle des § 61 Abs. 2 Nr. 1-3 EEG 2014.

In dem Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG zu § 61 EEG 2014 werden diese Fragen deshalb nicht geklärt.

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Votum 2014/19 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXX)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2014/19 vom 18. November 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf alleinstehenden Gebäuden auf demselben Grundstück angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/19 abrufen.

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Geschäftsstellenmitarbeiter/-in gesucht - Bewerbungsfrist endet am 7. Januar 2015

Die Clearingstelle EEG sucht ab sofort eine/n Geschäftsstellenmitarbeiter/in in Teilzeit (ab 32 h/Woche) oder Vollzeit, vorerst befristet für 1 Jahr.

Das Stellenangebot und die Kontaktdaten können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellenangebot/gs-mitarbeit abrufen. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Januar 2015.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.