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Stellungnahmen und Protokoll der öffentlichen Anhörung im Empfehlungsverfahren 2016/26 veröffentlicht - Voten zu Messkonzept bei Marktintegration und Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage beschlossen - Netzausbaugebietsverordnung zur Konsultation gestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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STELLUNGNAHMEN UND PROTOKOLL DER ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNG IM EMPFEHLUNGSVERFAHREN 2016/26 VERÖFFENTLICHT

In dem Empfehlungsverfahren 2016/26 zu Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen (Teil 1) hatten die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen bis zum 11. November 2016 Gelegenheit, zu den Verfahrensfragen Stellung zu nehmen. Die innerhalb dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/26 abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist das Protokoll der öffentlichen Anhörung vom 27. Oktober 2016. Die eingegangenen Stellungnahmen fließen nun in die Beratungen der Clearingstelle EEG ein.

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VOTUM ZU MESSKONZEPT BEI MARKTINTEGRATIONSMODELL BESCHLOSSEN

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells sowie die weiteren Anforderungen des EEG 2012 zu verstoßen.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/40 herunterladen.

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VOTUMSVERFAHREN ZUR ERTÜCHTIGUNG EINER WASSERKRAFTANLAGE ABGESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2016/35 veröffentlicht. Das Votum befasst sich mit Vergütungsfragen bei Wasserkraftanlagen, insbesondere mit Ertüchtigungsmaßnahmen unter dem EEG 2014. Das Votum geht unter anderem darauf ein, ob das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage um mindestens 10 % gesteigert und dies ausreichend nachgewiesen wurde.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/35 nachlesen.

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NETZAUSBAUGEBIETSVERORDNUNG ZUR KONSULTATION GESTELLT

Die Bundesnetzagentur hat  am 14.November 2016 einen Entwurf zur Verordnung zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Netzausbaugebietes (NAGV) zur Konsultation gestellt. Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände haben bis zum 15. Dezember 2016 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Sie können den NAGV-Entwurf unter https://www.clearingstelle-eeg.de/nagv/material abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.

Rundbrief der Clearingstelle EEG
https://www.clearingstelle-eeg.de/rundbrief