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Vortragsfolien des 25. Fachgesprächs ab sofort abrufbar - Votum zu komplexem Messkonzept beschlossen - BGH-Urteil zum Vergütungsanspruch bei Mischfeuerung mit teils nicht zertifizierter Biomasse veröffentlicht

<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:</p>

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<p>VORTRAGSFOLIEN DES 25. FACHGESPRÄCHS ABRUFBAR</p>

<p>Am 5. Dezember 2016 fand im Hotel Aquino das 25. Fachgespräch der Clearingstelle EEG statt. Thema war das »MsbG - Messung und Steuerung von EEG-Anlagen«.</p>

<p>Die Vortragsfolien können Sie ab sofort unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/25 abrufen.</p>

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<p>VOTUM ZU KOMPLEXEM MESSKONZEPT BESCHLOSSEN</p>

<p>Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2016/25 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4 EEG 2012 entspricht.<br />
<br />
Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/25 herunterladen.</p>

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<p>BGH-URTEIL ZUR VERGÜTUNG BEI MISCHFEUERUNG MIT TEILS NICHT ZERTIFIZIERTER BIOMASSE VERÖFFENTLICHT</p>

<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2016 in seinem Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 141/15) darüber entschieden, ob bei Mischfeuerung ein am Stichtag des § 78 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung im Tank einer Biomasseanlage noch vorhandener Rest nicht zertifizierter flüssiger Biomasse dem Vergütungsanspruch eines Anlagenbetreibers für den ab dem Stichtag in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strom entgegensteht.</p>

<p>Sie können das Urteil unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/3327 abrufen.</p>

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<p>Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.</p>

<p>Besuchen Sie unsere Datenbank auf <a href="https://www.clearingstelle-eeg.de">https://www.clearingstelle-eeg.de</a>. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.</p>

<p>Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>

<p>Für die Clearingstelle EEG</p>

<p>Dr. Sebastian Lovens<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG -<br />
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<p>Clearingstelle EEG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
<a href="https://www.clearingstelle-eeg.de">https://www.clearingstelle-eeg.de</a></p>

<p>RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)<br />
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>

<p>Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.</p>