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Votum zur Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage veröffentlicht - BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerden gegen EEG 2014 nicht an - Jubiläumsfachgespräch der Clearingstelle EEG im Mai 2017 - Clearingstelle EEG im Winterschlaf

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM ZUR INBETRIEBNAHME EINER HOLZVERGASUNGSANLAGE VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2016/21 veröffentlicht. Dort wurde insbesondere geklärt, ob die Holzvergasungsanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen wurde. Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2016/21 herunterladen.

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VERFASSUNGSBESCHWERDEN GEGEN EEG 2014 NICHT ANGENOMMEN

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinen Beschlüssen vom 20. September 2016 (1 BvR 1140/15, 1 BvR 1299/15 und 1 BvR 1387/15) mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das im August 2014 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (»EEG 2014«) nicht zur Entscheidung angenommen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/3350.

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JUBILÄUMSFACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG AM 3. MAI 2017

Die Clearingstelle EEG feiert 2017 ihr 10-jähriges Bestehen - bitte merken Sie sich schon heute den 3. Mai 2017 vor! Wir freuen uns, mit Ihnen im Rahmen des 27. Fachgesprächs auf 10 Jahre Clearingstelle EEG zurückblicken zu können.

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CLEARINGSTELLE EEG IM WINTERSCHLAF

Die Clearingstelle EEG ist vom 22. bis zum 30. Dezember 2016 nur eingeschränkt erreichbar. Ab dem 2. Januar 2017 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2016 und einen guten Start in das neue Jahr!

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.