Direkt zum Inhalt

Empfehlung zu Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen (Teil 2) beschlossen - Votum zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung und Einhalten der technischen Vorgaben veröffentlicht - Bundesrat stimmt NELEV zu: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

EMPFEHLUNG ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG FÜR EEG-ANLAGEN (TEIL 2) BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung 2017/27 beschlossen und darin geklärt, ob eine Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen bei EEG-Anlagen besteht, auch wenn noch keine mit dem Smart-Meter-Gateway interoperable sichere Fernsteuerungstechnik verfügbar ist.

Sie können die Empfehlung unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2017/27
 
nachlesen.  

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

VOTUM ZUR LEISTUNGSSEITIGEN ANLAGENZUSAMMENFASSUNG UND EINHALTEN DER TECHNISCHEN VORGABEN (EINSMAN) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/45 mit grundsätzlicher Bedeutung (Verbändebeteiligung) veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die Solaranlagen eines Anlagenbetreibers auf einem Gebäude, das sich über zwei Grundstücke erstreckt, mit Solaranlagen eines anderen Anlagenbetreibers auf einem Wohnhaus, das sich auf demselben Grundstück wie ein Teil der anderen Solaranlage befindet, zusammenzufassen sind und als eine Anlage im Sinne von § 6 Absatz 3 EEG 2012 gelten. Zu klären war, ob die technischen Vorgaben nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 1 EEG 2012 zu beachten waren.

Die Entscheidung setzt sich darüber hinaus mit dem vom Bundesgerichtshof geprägten Begriff des sogenannten "Solarkraftwerks" auseinander und prüft auch die Zusammenfassung der Solaranlagen unter Zugrundelegen des BGH-Urteils.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/45

abrufen.  

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

BUNDESRAT STIMMT NELEV ZU: VERÖFFENTLICHUNG IM BUNDESGESETZBLATT

Der Bundesrat hat der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) am 2. Juni 2017 zugestimmt. Am 12. Juni 2017 wurde die am 1. Juli 2017 inkrafttretende Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Rechtsetzungsverfahren bzw. die Verordnung finden Sie unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/nelev/material.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
***********************************

Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.