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BGH zu Rückzahlungsansprüchen wegen Verletzung der Meldepflichten bei PV-Anlagen - Hinweisverfahren zu PFC-belasteten (Acker-)Flächen als Konversionsflächen i.S.d. EEG 2017 eröffnet - Mieterstromgesetz und NEMoG im Bundestag verabschiedet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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BGH ZU RÜCKFORDERUNGSANSPRÜCHEN DES NETZBETREIBERS BEI UNTERLASSENER MELDUNG DER PV-ANLAGE BEI DER BNETZA

Der Bundesgerichtshof hat heute in seinem Urteil (Az. VIII ZR 147/16) zu der Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Netzbetreiber Rückforderungsansprüche gegenüber dem Betreiber einer PV-Anlage bzgl. der gezahlten Einspeisevergütung hat, wenn der Anlagenbetreiber seine Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hat.

Sie können das Urteil unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/3584 abrufen.

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HINWEISVERFAHREN ZU PFC-BELASTETEN (ACKER-)FLÄCHEN ALS KONVERSIONSFLÄCHEN I.S.D. EEG 2017 ERÖFFNET

Die Clearingstelle EEG hat am 4. Juli 2017 das Hinweisverfahren zum Thema »PFC-belastete (Acker-)Flächen als Konversionsflächen i.S.d. EEG 2017« eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 11. August 2017.

Der Eröffnungsbeschluss und der Hinweisentwurf sowie die Liste der beteiligten Kreise sind unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2017/21 abrufbar.

Über den Abschluss des Hinweisverfahrens informieren wir Sie mit einem weiteren elektronischen Rundbrief.

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MIETERSTROMGESETZ UND NETZENTGELTMODERNIESIERUNGSGESETZ (NEMOG) IM BUNDESTAG VERABSCHIEDET

Am 29. Juni 2017 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) beraten und diesen verabschiedet. Die Änderungen treten überwiegend am Tag nach der Verkündung und teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Am 30. Juni 2016 hat der Bundestag das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) beschlossen.

Weitere Informationen zum Mieterstromgesetz können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/aenderung2/material  
bzw. zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/NetzentgeltModG/material abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.