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Stellungnahme zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht - Begründung zum Votum 2015/50 (vergütungs- und leistungsseitige Anlagenzusammenfassung) veröffentlicht - BNetzA gibt Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde für WEA an Land bekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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STELLUNGNAHME ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV (XLVII) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat die Stellungnahme 2017/7/Stn vom 27. Juli 2017 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren grundstückübergreifenden Gebäuden angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2012 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2017/7 abrufen.

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BEGRÜNDUNG ZUM VOTUM 2015/50 (VERGÜTUNGSSEITIGE UND LEISTUNGSSEITIGE ANLAGENZUSAMMENFASSUNG) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2015/50 vom 12. Dezember 2016 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einer Vielzahl an Gebäuden angebracht wurden, nach § 19 Abs. 1 EEG 2009/2012 sowie nach § 6 Abs. 3 EEG 2012 (i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2012) als eine Anlage gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/50 abrufen.

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BNETZA VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER 2. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. August 2017 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben. Insgesamt wurden 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.013 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 3,50 ct/kWh.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetpräsenz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3626.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.