Direkt zum Inhalt

Einleitung der 5. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni 2016 die fünfte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2016 (24:00). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 125 Megawatt. Der Höchstwert i.S.v. § 8 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) beträgt für diesen Gebotstermin 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen sowie die i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV zwingend zu beachtenden Formatvorgaben sind auf der Internetseite der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zu den Ergebnissen der fünften Ausschreibungsrunde.

erstellt am
zuletzt aktualisiert am