Direkt zum Inhalt

Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.

Die Zuschläge wurden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 6,58 ct/kWh. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 6,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 6,75 ct/kWh. Bezuschlagt wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 200 Megawatt (MW). Alle Zuschläge gingen an juristische Personen.

Bis zum 27. Februar 2017 haben die bezuschlagten Bieter Zeit, ihre Zweitsicherheit zu leisten. Anschließend steht fest, ob es zu einem Nachrückverfahren kommt. Erst danach ist mit den endgültigen Ergebnissen zu rechnen.

Die BNetzA hatte die erste Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen nach dem EEG 2017 am 12. Dezember 2016 eingeleitet. Gebotstermin war der 1. Februar 2017. Dabei sollten erstmals auch Fotovoltaik-Dachanlagen ab 750 kW mit den Freiflächenanlagen konkurrieren. Entsprechende Gebote wurden jedoch nicht abgegeben. Insgesamt gab es 97 Gebote mit einem Gebotsumfang von 488 MW. Neun Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten.

Weitere Informationen sowie ein Hintergrundpapier der BNetzA über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

erstellt am
Gesetzesbezug