In ihrem Bericht zur Flächeninanspruchnahme für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 36 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) von Dezember 2016 schätzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen nach Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen differenziert nach Flächenkategorien ab. Schwerpunkt ist hierbei die Inanspruchnahme von Ackerland.
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BNetzA: Bericht über Flächeninanspruchnahme durch Freiflächenanlagen (Stand: Dezember 2016) | 746 kB |