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Ergebnisse der 3. Ausschreibung für Solaranlagen 2017

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. August 2017 die dritte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Oktober 2017. Der Gebotstermin fällt auf einen Sonntag; das Fristende verschiebt sich daher auf den nächsten Werktag. Abgabefrist ist also für diesen Termin Montag, der 2. Oktober 2017. Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt gemäß § 28 Absatz 1 und 2 EEG 2017 200 MW. Der Höchstwert beträgt gemäß § 37 b Absatz 1 EEG 2017 für diesen Gebotstermin 8,84 ct/kWh.

Zu diesem Gebotstermin sind auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im nachfolgenden Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der baden-württembergischen Freiflächenöffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 2017 wurde ein Zuschlag mit 10 Megawatt nach der Verordnung erteilt. Daher können noch 90 MW im Jahr 2017 in dieser Kategorie bezuschlagt werden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen nicht abgegeben werden, wenn die Flächen in NATURA-2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen belegen sind. 2017 wurden 18 Zuschläge gemäß der Verordnung erteilt. Demnach können im Jahr 2017 noch zwölf Gebote Zuschläge erhalten.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

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Gesetzesbezug