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Repowering als Planungsproblem

Zur effektiven Ausbeute des Windaufkommens müssen die vorhandenen Windenergieanlagen durch höhere ersetzt werden, dieses Argument ist zunehmend von Befürwortern der Windstromproduktion zu hören. Diesem Argument tritt, mit der Einschätzung, ein wirtschaftlicher Betrieb sei auch im Binnenland schon ab einer Anlagenhöhe von 75m möglich, das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen. Damit kommt das OVG den Planungsträgern entgegen, die die Höhenbegrenzung einsetzen, um missliebige Anlagen abzuwehren. Jedoch wertet das OVG so die unrentablen Standorte auf, wodurch es die Plangeber sowohl zur Vernachlässigung des Wirtschaftlichkeitsaspekts als auch zur Erhöhung der Anzahl an unwirtschaftlichen Standorten ermuntert. Das Repowering strebt vor allem einen Neubau vieler Anlagen an, diese Anlagen sollen jedoch im Vergleich zu den bisherigen erheblich höher als 150m sein. Der Artikel befasst sich mit dem Planungsproblem bei Repoweringmaßnahmen bzw. den Möglichkeiten legaler Verhinderungsplanung und denen des Planungsermessens.
Datum
Autor(en)
Erwin Quambusch
Fundstelle
BauR (Baurecht) 2007, 1824-1830