Welche Maßnahmen zählen zum kommunalen Klimaschutz und können gemäß dem Baurecht von Gemeinden ergriffen werden? Für diese Frage hat der Gesetzgeber einige Instrumente bereitgestellt. Da diese Instrumente aufgrund verschiedener Rechtsunsicherheiten bislang nur sehr selten eingesetzt wurden, versucht der Beitrag einige der damit verbundenen juristischen Streitfragen zu lösen. Insbesondere geht es um die Förderung der Solarenergie und von kommunalen KWK-Anlagen durch bauplanerische Festsetzungen, durch Verträge, aber auch durch einen Anschluss- und Benutzungszwang und ähnliche hoheitliche Instrumente. Dies gilt sowohl für den Neu- als auch für den Altbestand. Dabei liegt die Vorstellung, der Altbestand sei von vornherein für Klimaschutz undenkbar, nicht auf der Linie der europäischen sowie bundes- und landesrechtlichen Entwicklungen.