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Die Ausnahmesituation durch das Corona-Virus zwingt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Maßnahmen. Eine wesentliche Änderung ist die Entscheidung, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidungen im Internet zunächst nicht zu veröffentlichen. Damit beginnen die Fristen (u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Eine individuelle Vorabveröffentlichung erfolgt auf Wunsch nach formlosen Antrag.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

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Studie

Die Studie “Deckelstudie: Ausbaubremse Photovoltaik-Zubaudeckel - Geht der Photovoltaik aufgrund des atmenden/würgenden Zubaudeckels die Puste aus?” der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin befasst sich mit den Folgen der zubauabhängigen Degression von Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Trotz geringer Ausbauziele der Bundesregierung würde es bis Ende 2022 zu drastischen Vergütungssenkungen kommen, wobei schon in den kommenden Monaten die Einspeisevergütung für Dachanlagen deren Stromgestehungskosten unterschreiten würde.

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Studie

Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Februar 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2020.
 

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Rechtsprechung– EnVR 101/18

Leitsätze des Gerichts:

a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.

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Textfassung vom:

Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (Innovationsausschreibungsverordnung – InnAusV)

vom 20. Januar 2020 (BGBl. I 2020 S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512).

Nachfolgend gelangen Sie zu den Rechtsetzungsmaterialien.

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Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019.

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Die BNetzA hat am 20. Dezember 2019 die Ergebnisse der 6. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019. Es handelt sich hierbei um eine technologiespezifische Ausschreibung.

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.

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Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. Es handelt sich hierbei um technologiespezifische Ausschreibungen, nicht um eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen.
 

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Aufsatz

Die Autorinnen behandeln die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Grundsätze zum Geheimwettbewerb für Vorgänge der öffentlichen Beschaffung auf Ausschreibungen unter dem EEG 2017.

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Die BNetzA hat am 10. September 2019 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2019. Es handelte sich um die erste Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land.

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Die BNetzA hat am 9. August 2019 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2019.

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Votum 2019/40– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/40

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG, AEUV

Die Autoren widmen ihren Beitrag dem Problem, dass bei Wind-Offshore-Ausschreibungen Zuschläge nicht nach dem bisher gebotenem Preis ausgewählt werden können, wenn künftig ausschließlich 0-Cent-Gebote abgegeben werden. Sie diskutieren verschiedene Alternativen zum derzeiten Auswahlverfahren, wie

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Empfehlung 2019/18– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung:

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Aufsatz

Aufgrund des häufigen Ausschlusses von Geboten wegen formellen wie materiellen Fehlern bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, widmet sich die Autorin in dem Beitrag Gründen hierfür im Detail.

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Gesetzentwurf

Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Juni 2019 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2019. 

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Die BNetzA hat am 13. Mai 2019 die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2019.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1April 2019.

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