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Stellungnahmeverfahren

Was ist ein Stellungnahmeverfahren?

Im Stellungnahmeverfahren wird die Clearingstelle EEG|KWKG ausschließlich auf Ersuchen eines ordentlichen Gerichts – d. h. von Zivilgerichten wie einem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht – tätig. Gegenstand der Stellungnahme der Clearingstelle EEG|KWKG ist allein die vom Gericht gestellte Frage. Die Clearingstelle EEG|KWKG kann eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts nur in dem Umfang abgeben, in dem er vom Gericht mitgeteilt worden ist oder sich aus dem Inhalt der übermittelten Gerichtsakten ergibt.

Die Beteiligten des Gerichtsverfahrens selbst können das Stellungnahmeverfahren nicht anstoßen, sie können jedoch das Gericht dazu anregen.

Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens besteht nicht. Ist die zu klärende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, so erhalten – ähnlich wie beim Hinweisverfahren – die jeweils betroffenen akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Stellungnahmeverfahren werden immer schriftlich durchgeführt.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Stellungnahmeverfahren?

Stellungnahmeverfahren eignen sich für Streitigkeiten aus dem EEG bzw. KWKG, die bereits in einem Gerichtsverfahren bei einem ordentlichen Gericht anhängig sind.

Was kostet ein Stellungnahmeverfahren?

Stellungnahmeverfahren sind entgeltfrei.

Wie läuft ein Stellungnahmeverfahren ab?

 
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Ablauf Stellungnahmeverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG
Ablauf Stellungnahmeverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG

Ich habe Fragen zu einem laufenden oder abgeschlossenen Stellungnahmeverfahren. Was soll ich tun?

Hatten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, so können Sie sich auch - unter Angabe des Aktenzeichens, unter dem wir die Anfrage führen - per E-Mail, Post oder Fax an uns wenden. Hatten Sie noch keinen Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG in der betreffenden Angelegenheit, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Wenn Sie im weiteren Verlauf E-Mails an uns versenden wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.

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