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Votum 2015/10 - Netzverknüpfungspunkt

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für den Anschluss der PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 62 kWp an das Netz des Netzbetreibers ist und welche Kosten, die dem Anlagenbetreiber im Zusammenhang mit dem Anschluss seiner PV-Installation an das Netz des Netzbetreibers entstanden sind, nach § 13 Abs. 1 EEG 2012 der Anlagenbetreiber zu tragen hat.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2015/10

Gesetzesbezug
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Votum 2015/10 pdf 129 kB