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Votum 2016/35 - Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage

Im vorliegenden Votumsverfahren war die Höhe der Einspeisevergütung streitig. Insbesondere zwar zu klären, ob sich das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage erhöht hat.

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle EEG vorgelegt,

  1. welche installierte Leistung die Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers aufweist;
  2. welche installierte Leistung die Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers vor dem 1. Februar 2015 aufwies

sowie, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EEG 2014 hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/35

Gesetzesbezug
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Votum 2016/35 pdf 134 kB