Direkt zum Inhalt

Grenzen der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen

Amtlicher Leitsatz: Eine Gemeinde darf Darstellungen in einem Flächennutzungsplan, die die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, nicht als Mittel benutzen, um unter dem Deckmantel der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen diese in Wahrheit zu verhindern (Einzelfall, Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Die Gemeinde muss ihre zunächst gewählten Kriterien (z.B. Pufferzonen) für die Festlegung der Konzentrationsflächen nochmals prüfen und gegebenenfalls ändern, wenn sich herausstellt, dass damit der Windenergie nicht substanziell Raum geschaffen wird. Will sie an den Kriterien festhalten, muss sie auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
4 CN 2.07
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2008, 88-89
Vorinstanz(en)
OVG Koblenz, Urt. v. 18.01.2007 - 1 C 10350/06.OVG
Nachinstanz(en)
--