Direkt zum Inhalt

Suche in EEG 2023 §§ 21 Abs. 1 und 2, 53

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 2 von 2 gesamt (Seite 1 von 1).
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nach dem EEG besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.

1