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Suche in EEG 2004 § 2

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– VIII ZR 25/04
Aktenzeichen: VIII ZR 25/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
Leitsatz: Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, „gehört“ dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG (2000) ausgeschlossen.
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Rechtsprechung– VIII ZR 35/04
Aktenzeichen: VIII ZR 35/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
§ 2 Abs. 2 EEG (2004) greift nur, wenn die Anlage dem Bund oder Land „unmittelbar“ gehört.
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Rechtsprechung– 6 U 42/03
Aktenzeichen: 6 U 42/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint).
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Rechtsprechung– 6 U 4/03
Aktenzeichen: 6 U 4/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint). Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeiseve
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Rechtsprechung– VIII ZR 165/01
Aktenzeichen: VIII ZR 165/01

„Netze für die allgemeine Versorgung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar Letztverbraucher versorgen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, andere EVU mit Strom zu beliefern, welche ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.

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Aufsatz
Der Beitrag beschreibt die Anforderungen der BiomasseV und untersucht, ob die organischen Anteile von Siedlungsabfällen, die bei der Vorbehandlung in der Abfallwirtschaft aus gemischten Siedlungsabfällen heraussortiert werden, unter den Biomasse-Begriff der BiomassV fallen. Im Ergebnis wird dies bejaht.
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Aufsatz
Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland ist - vor allem bedingt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - in den letzten beiden Jahren stark angestiegen und liegt derzeit bei etwa acht Prozent. Die Europäische Gemeinschaft will erneuerbare Energien mit einer im Sommer 2001 verabschiedeten Richtlinie ebenfalls deutlich voranbringen.
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