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Suche in KWKG 2016 §§ 26 bis 26c

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt:

0,226 ct/kWh

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2019 beträgt:

 0,280 ct/kWh.

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2018 beträgt:

0,345 ct/kWh

 

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.

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