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Suche in EEG 2017 §§ 62a, 62b (§ 61h a.F.)

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b EEG 2017 veröffentlicht.

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Aufsatz

Der Autor unterzieht die Ausführungen des Leitfadens der BNetzA zur Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen einer kritischen Würdigung.

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Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der Regelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  ein Hinweisblatt erstellt. Hintergrund ist die nach dem Grundsatz des § 62b Absatz 1 i. V. m.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Stromsteuer und der EEG-Umlage im Hinblick auf Verbrauchskonstellationen im Windpark. Sie werfen die Frage für verschiedene Fallgruppen auf, wie deren Stromverbräuche im Lichte der Stromsteuer und der EEG-Umlage zu behandeln sind.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der EEG-Umlagebefreiung für stromkostenintensive Unternehmen und insbesondere mit den neuen Regelungen, die mit dem Energiesammelgesetz eingeführt wurden und teilweise rückwirkend gelten. Sie führen detalliert auf, wie Eigen-, Bagatell- und Drittverbräuche zu identifizieren sind und wie sie mittels Messung und Schätzung voneinander abgegrenzt werden können. 

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein. 

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Aufsatz

Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Aufsatz

Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich damit, welche Umbaumaßnahmen einer Bestandsanlage zu einer Reduzierung des EEG-Umlageprivilegs führen. Hierzu gehen sie insbesondere auf die Bestandsschutzregelungen in § 61 c und d EEG 2017 ein und setzen sich in diesem Kontext mit den Begriffen "Erneuerung", "Erweiterung" und "Ersetzung" von Bestandsanlagen auseinander.

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Hinweis 2018/10– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/10

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 13. Dezember 2018 den Hinweis zur Anwendung des § 61 EEG 2017 bei EEG-Anlagen auf sogenannte Allgemeinstromverbräuche, insbesondere solche zur Beheizung bzw.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Selbstverbrauch und Weiterleitung von Strom. Diese Thematik sei besonders relevant für die Entlastung von der Stromsteuer, die Begrenzung und Verringerung der EEG-Umlage, die Reduktion von Netzentgelten, weiteren Umlagen sowie Konzessionsabgaben und die Strompreiskompensation für die Mehrkosten durch den Emmissionshandel. Zur Klärung der Fragestellung untersuchen sie die einschlägigen Gesetzesgebungen, insbesond

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Jedenfalls zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nicht mehr seit dem 27. Juli 2021.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:

1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.

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