Der Autor beschäftigt sich in dem Artikel damit, wie Mieterstromverträge vertraglich zu gestalten sind. Hierzu geht er insbesondere auf die Anforderung nach § 42a EnWG 2011 sowie die Voraussetzungen nach EEG 2017 ein und gibt weitere Empfehlungen zum Inhalt des Vertrages über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.
Leitsätze:
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (BKWK) haben im Juni 2018 den Leitfaden Mieterstrommodelle mit KWK, Schulungsunterlagen für Seminare veröffentlicht.
Die Autoren geben einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2017. Hierzu gehen sie auf Neuerungen im EEG, KWKG, EnWG und WindSeeG sowie die entsprechenden Verordnungen ein.
Der Beitrag befasst sich mit der Abgrenzungsproblematik von Kundenanlagen, bzw. betrieblichen Kundenanlagen nach § 3 Nr 24a und 24 b EnWG zu Energieversogungsnetzen nach § 3 Nr. 16 EnWG.
Der Autor gibt einen Überblick über die Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts des Jahres 2017. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und Netzanschluss und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen durch mehr Transparenz.
Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz
Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz - EnSaG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Die Autoren erläutern das mit der KWK-Ausschreibungsverordnung neu eingeführte Rechtsschutzsystem bei KWK-Ausschreibungen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.
Die Autoren untersuchen die Möglichkeiten des Betriebs von Stromspeichern durch Verteilernetzbetreiber zum Zwecke der Netzdienlichkeit. Dafür analysieren sie das aktuelle Entflechtungsregime und die geplanten Änderungen durch das Winterpaket der Europäischen Kommission.
Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.
Die Autorinnen stellen das Mieterstromgesetz und seine Auswirkungen vor. Dabei gehen sie zunächst auf den PV-Mieterstrom als kleinen Baustein der Energiewende ein und stellen anschließend die Form und den Beginn der Förderung dar. Sie untersuchen die Voraussetzungen, die es für die Förderung von Mieterstrom gibt und erläutern die Berechnung des Mieterstromzuschlags und die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mieterstromverträgen.
Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Kriterien einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a lit. a und c EnWG.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragte und durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) durchgeführte Studie beschäftigt sich mit der rechtlichen Weiterentwicklung des Wärmesektors unter besonderer Berücksichtigung von Power to Heat.
Der Autor erläutert die Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher nach dem neuen Marktstammdatenregister sowie mögliche Sanktionen und Bußgelder bei Nichtvornahme der Meldung. Er geht auch auf die Registrierungspflicht für Stromlieferanten ein und die Abgrenzung zwischen Stromlieferung an Dritte und Eigenversorung.
Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.
Hier: Verneint.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet in seinem Merkblatt "Elektromobilität - Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden" Rechtsfragen hinsichtlich des Betriebs von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen. Dabei werden verschiedene Anwendungsfälle beim Betrieb von Ladesäulen untersucht und insbesondere Regelungen zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer eingehender betrachtet.
Die Autorin gibt Hinweise zur Klärung rechtlicher Fragen bei der Planung von Power-to-Gas-Anlagen. Hierbei geht sie auf die Kostenzusammensetzung des Bezugsstroms, die Anforderungen bei der Durchleitung durch das Erdgasnetz und die Vermarktung der Elektrizität nach der Rückverstromung ein. Wesentliche Kernpunkte sind hierbei die EEG-Umlage, die KWKG-Umlage sowie Strom- und Energiesteuer.
Die Autoren erläutern, was beim Einsatz von Elektromobilität im Unternehmen bezüglich der Eigenstromversorgung zu berücksichtigen ist.
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam.
Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.